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Künstlersozialversicherung - Nov. 2026
- Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht
auf 5 %
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2027 auf 5 %.
Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wur-de am 15.9.2026 offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nachdem der Satz für das Jahr 2026 geringfügig auf 4,9 % ge-senkt worden war, kehrt er damit im kommenden Jahr wieder auf das stabile Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück.
Betroffene Unternehmen
Die Erhöhung betrifft alle Unternehmen und Verwerter (z. B. Verlage, Agenturen, Galerien oder Eventveranstalter), die typischerweise künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und honorieren.
Geringfügigkeitsgrenze
Für Unternehmen, die nur gelegentlich Aufträge an selbst-ständige Künstler vergeben, gilt ab 2026 ein erhöhter Frei-betrag von 1.000 EUR pro Kalenderjahr (vorher 700 EUR in 2025).
Bleiben die Gesamtentgelte eines Jahres unter dieser Grenze, muss keine Abgabe gezahlt werden.
Weitere offizielle Informationen und Gesetzestexte lassen sich direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einsehen.
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