Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Nachhaltigkeitsberichterstellung - Nov. 2026

  • Überarbeitete ESRS und freiwilliger Nachhaltigkeitsstan-dard veröffentlicht

    Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ein neuer freiwilliger Standard für die Nachhaltig-keitsberichterstattung wurden am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

    Die überarbeiteten ESRS sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen.

    Für Geschäftsjahre mit Beginn im Jahr 2026 besteht ein Wahlrecht:
    Unternehmen können die bisherigen ESRS, die überarbeiteten ESRS oder die bisherigen ESRS unter Nutzung bestimmter neuer Erleichterungen anwenden.

    Die gewählte Variante ist im Nachhaltigkeitsbericht anzugeben.

    Der freiwillige Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind.

    Er kann seit dem 24.9.2026 angewendet werden.

    Beide Regelwerke gelten als EU-Verordnungen unmittelbar.

    Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

    PRAXISTIPP
    Bei betroffenen Mandanten sollte frühzeitig geprüft werden, welche Berichtsvariante für ein 2026 beginnendes Geschäftsjahr zweckmäßig ist.

    Für nicht berichtspflichtige Unternehmen bietet der freiwillige Standard einen einheitlichen Rahmen.

© 2026 - IWW Institut